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   OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98   

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https://dejure.org/2006,10336
OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98 (https://dejure.org/2006,10336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 U 121/98 (https://dejure.org/2006,10336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 U 121/98 (https://dejure.org/2006,10336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 319; BGB §§ 705 ff.
    Berichtigung des Rubrums eines gerichtlichen Urteils auf eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Berechtigte auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit einer Außen-BGB-Gesellschaft (GbR); Parteiwechsel in einem anhängigen Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319 Abs. 1
    Berichtigung des Rubrums: Bezeichnung der GbR anstelle der bisher aufgeführten Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schwerin - 1 O 645/96
  • OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 188
  • NZG 2006, 941
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98
    Der zulässige und richtige Weg sei eine Berichtigung des Rubrums, denn auch bei äußerlich unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, dass durch die fehlerhafte Bezeichnung nach deren objektivem Sinn betroffen werden soll (NJW 2003, 1043).

    Wenn nach der alten Rechtsprechung eine solche Gesamthandsforderung nur in der Weise im Prozess geltend gemacht werden konnte, dass alle Gesellschafter der GbR als notwendige Streitgenossen aufgetreten sind, so handelte es sich entgegen der äußeren Parteibezeichnung auch damals schon im Kern um eine Klage der Gesellschaft (BGH NJW 2003, 1043, 1044).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98
    Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.01.2001 (NJW 2001, 1056) entspricht es nunmehr ständiger Rechtsprechung, dass die (Außen)GbR Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Rostock, 26.09.2006 - 3 U 121/98
    Dies gelte auch, wenn sich die klagende Partei selbst fehlerhaft bezeichnet hat (a. a. O.; BGH NJW 1988, 1585, 1587 m. w. N.).
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